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20140 SERRA Di FERRO
Tel : +33 4 95 74 00 57
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Der Vermieter und der Mieter verpflichten sich definitiv.
Der Mieter kann, falls es zu einer Annulierung kommt, durch das Zivilrecht gezwungen werde, die Gesamtheit der Mieten zu begleichen.
Dasselbe gilt für den Mieter, fall der Vermieter seinen Vereinbarungen nicht gerecht wird. Auch ihm steht diese Entschädigung zu.
Der Betrag der Kaution oder die Garantiehinterlegung sind nicht reglementiert.
Der Vermieter hat das Recht, den als Garantie hinterlegten Scheck einzulösen.
Die Residenz verpflichtet sich den Kautionsscheck innerhalb von 14 Tagen nach Anmietung zurückzuerstatten.
Er sollte sich loyal verhalten und für eventuelle Schäden, die während des Aufenthaltes vorgefallen sind, aufkommen.
(beschmutzte Wände, zerbrochenes Geschirr, beschädigte Möbel usw.)
Es sollte gut gegen Risiken versichert sein, gegenüber denen er sich zu rechtfertigen haben könnte (Feuer, Wasserschäden).